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Die Menschenrechte, besonders die der Kleineren, zu fördern, ist ein salesianischer Weg zur Förderung einer Kultur des Lebens und der Veränderung der bestehenden Strukturen. Das Präventivsystem Don Boscos besitzt einen großen sozialen Inhalt: es will mit vielen anderen Institutionen der Gesellschaft zusammenarbeiten, um so die Kriterien und die Ansichten über das Leben zu verändern, die Kultur der anderen zu fördern, und das in einen Stil des einfachen Lebens, in einem beständigen Verhalten des unentgeltlichen Teilens und des Einsatzes für die Gerechtigkeit und die Würde einer jeder menschlichen Person.
Die Erziehung zu den Menschenrechten, besonders denen der Kleineren, ist der bevorzugte Weg, um in den verschiedenen Umfeldern diese Aufgabe der Prävention zu verwirklichen, Die Aufgabe der integralen menschlichen Entwicklung, der Verwirklichung einer gleicheren, gerechteren und gesunderen Welt. Die Reden von den Menschenrechten ermöglicht uns auch den Dialog und die Anpassung unserer Pädagogik mit und an die unterschiedlichen Kulturen unserer Welt.

(Aus den grundsätzlichen Inhalten des Jahresleitgedankens des Generalobern für 2008)

ZU DEN MENSCHENRECHTEN ERZIEHEN:

Jugendliche als Missionare unter den Jugendlichen für die menschliche Entwicklung und für eine aktive und verantwortungsvolle Staatsbürgerschaft“

Carola Carazzone

Der Aufschrei über die Verletzungen der Menschenrechte

Die Situation der Menschenrechte ist auf Weltebene grauenhaft. Jede Minute, jede Sekunde werden massive und sehr schwere Verletzungen der Würde von Personen und ihrer Rechte und grundlegenden Freiheiten verübt.
Es gibt keine Länder oder Gesellschaften, die dagegen immun sind. Die Frage der Menschenrechte ist keine Frage der Entwicklungsländer. Selbst die Länder, welche sich selbst als „Fortgeschrittene Demokratie“ bezeichnen, wenden immer mehr eine Politik der Menschenrechte an, die man als eine Politik mit „zweierlei Maß“ bezeichnen kann.

Italien zum Beispiel führt auf der einen Seite in den Vereinten Nationen einen sehr wichtigen Kampf für die internationale Abschaffung der Todesstrafe und entwickelt eine Schlüsselposition in den Verhandlungen zur Annahme der Vereinbarung für die Rechte der behinderten Personen. Das ist das letzte Ergebnis der 8 fundamentalen Vereinbarungen der UNO über die Menschenrechte, vereinbart am 30. März 2007. Auf der anderen Seite ist es nicht bereit, - wie auch der Rest der Länder Westeuropas- die Vereinbarung der UNO über die Rechte der Wanderarbeiter zu ratifizieren oder die rechtliche Verantwortung für die Sache der Menschenrechte zu übernehmen. Es ist noch nicht bereit, sich auf der nationalen Ebene als eine unabhängige Autorität für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte einzusetzen, und bleibt säumig gegenüber den Resolutionen und der inhaltlichen Umsetzung der Resolutionen der Vereinten Nationen und des Europäischen Rates und bildet hier das Rücklicht nicht nur auf europäischer Ebene.

Jenseits Italien kann man zum Beispiel an die Schwierigkeiten am Sitz der Vereinten Nationen gegenüber dem Recht auf eine gesunde Umwelt denken, oder an die Schwierigkeiten, welche einige Länder machen, wenn sie sich selbst eine „konsolidierte Demokratie“ bescheinigen und dabei internationale juristische Praktiken anwenden, welche das Recht auf Entwicklung oder auch das Recht auf Freiheit von Hunger und Durst beschränken, mit all den damit verbundenen auch juristischen, quantitativen und qualitativen Folgerungen der internationalen Zusammenarbeit. Oder man kann auch denken an die Schwierigkeiten, die gegenüber den internationalen Ungerechtigkeiten bei Kriegsverbrechen und bei Vergehen gegen die Humanität gemacht werden.

Zu oft wenden zu viele Länder eine scheinbare Politik der Menschenrechte an; denn sie ist zwiespältig: einige Rechte ja, andere nein; für einige verletzbaren Gruppen ja, für andere nein; vielleicht eine theoretische Anerkennung, aber fast nie eine justiziable Verwirklichung mit den sich daraus ergebenden Einschränkungen der nationalen Souveränität.
Es ist wahr, wenn man im Hinblick auf die zeitliche Geschichte der Menschenrechte schaut, dass man feststellen muss, dass die Fortschritte vom Jahr 1990 an bis zum Fall der Berliner Mauer so nicht einmal zu erhoffen waren. 1990 hatten nur 10 % der Länder der Welt die bis dahin 6 Fundamentalen internationalen Vereinbarungen der Menschenrechte ratifiziert, 2000 hatte sich die Zahl aufsehenerregend vergrößert, in dem sie fast die Hälfte aller Länder erreichte, wobei 5 der Vereinbarungen von mehr als 140 Ländern ratifiziert worden waren.
Sehr viele Länder des Ostens haben darüber hinaus in der Folge des Falls der Berliner Mauer die Menschenrechte in ihre eigenen nationalen Verfassungen aufgenommen, wie es auch früher schon in sehr vielen afroasiatischen Ländern geschehen war, als diese die nationale Unabhängigkeit von den Kolonialmächten erlangt hatten.
In den letzten Jahren haben viele Länder die Einführung in die Menschenrechte in ihr Schulprogramm aufgenommen und neue Institutionen zur Förderung der Menschenrechte geschaffen, und sie haben sich gegen die Verletzung derselben gewandt: Aufsichtsbehörden, unabhängige nationale Kommissionen, Ombudsmänner,
Darüber hinaus wurde in den 90 – er Jahren der Internationale Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien, für Ruanda gegründet, 2000 der Spezialgerichtshof für Sierra Leone, 2003 der Spezialgerichtshof für Kambodscha und am 1. Juli 2002 trat nach mehr als einem halben Jahrhundert Kampf der ständige Internationale Strafgerichtshof in Kraft.

Wenn man auch, wie gesagt, von diesen Ergebnissen Kenntnis nehmen muss, existiert doch der Schrei – wo er zumindest ein Schrei und kein betäubendes Schweigen ist – über die grauenhaften Verletzungen der Würde und der Freiheit der Person, welche jeden Tag an den vier Enden der Erde ertönt.
Der Schrei von 1,1 Milliarden von Menschen, die mit weniger als einem Dollar pro Tag leben müssen; von 2,8 Milliarden Menschen, die mit weniger als 2 Dollar pro Tag leben; von 1,2 Milliarden, die keinen Zugang zu trinkbaren Wasser haben; und von 2,6 Milliarden, die keinen Zugang zu irgendeiner medizinischen Versorgung haben; von 854 Millionen erwachsenen Analphabeten; von 25 Millionen Inlandflüchtlingen (die innerhalb des eigenen Landes flüchten müssen); von einer von drei Frauen, die Gewalt erlitten haben.

„Die internationale Gemeinschaft muss neue Mittel und Methoden festlegen, um die aktuellen Hindernisse zu beseitigen und sich den Herausforderungen der völligen Verwirklichung aller Menschenrechte zu stellen und die noch immer aktuellen ständigen Verletzungen derselben in der Welt zu beseitigen.“
Das ist die Herausforderung des Themas der Menschenrechte: Wie ist die praktische Verwirklichung der abstrakt verkündigten Menschenrecht zu garantieren? Was ist zu tun, um die noch andauernden Verletzungen der Menschenrechte in der Welt auszuschalten? Wie kann man diesen zuvorkommen? Welche Veränderungen der Mentalität und des Handelns muss man gegen das heutige Misslingen vorschlagen?

Für die Salesianer steht besonders die Herausforderung der Prävention im Mittelpunkt; das Durchbrechen des Teufelskreises, welcher die ständige Verletzung der Rechte und der Würde der Person weiterführt; die Förderung einer ausdrücklichen Kultur der Menschenrechte, welche dazu fähig ist, aus den Stuben der Juristen und Philosophen des Rechtes herauszukommen, um zu aktiven Subjekten einer verantwortungsbereiten Weltbürgerschaft zu werden.

Das salesianische Charisma für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte

Seit 150 Jahren arbeiten die Salesianer in 130 Ländern für die Förderung und den Schutz dessen, was heute die Juristen als Rechte der Kinder und der Heranwachsenden bezeichnen, besonders auf der Grundlage der bevorzugten Option der Salesianer für der Ärmeren und Schwächeren.

Die neue internationale Anerkennung der Kinder und der Heranwachsenden als Rechtssub­jekte hat zweifellos eine fundamentale Etappe der Bewegung für die Förderung und Vertei­digung der Menschenrechte und der grundsätzlichen Freiheiten begründet.
Der Zusatz zur Vereinbarung von New York durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989 ist der Endpunkt einer 70 jährigen Forderung von ganz unten und der Ausgangspunkt für die Förderung und den Schutz der Kinder und Heranwach­senden auf der Grundlage einer neuen Ansicht und einer neuen Zielsetzung, mit sehr vielen Elementen, die mit der salesianischen Konzeption für die Kinder übereinstimmen.
Die Vereinbarung von New York, welche im Augenblick von 192 Ländern ratifiziert ist, bezeichnet mindestens auf dem normativen Niveau den Übergang von der Sicht des verletzlichen Kindes, des „bedürftigen“, als eines Objektes des Schutzes oder auch der Repression, hin zur Sicht des verletzlichen Kindes als eines Subjektes im vollen Sinne, mit eigenen Rechten, das selbst an der menschlichen Entwicklung mitwirkt.
Das arme Kind, der Analphabet, das mit Behinderung, das verlassene Kind, das Kind, welches Strafgesetze verletzt oder das auf der Straße lebt, kann nicht mehr gesehen werden– in einer besseren Sichtweise – als Opfer der Gesellschaft, oder - in einer schlechteren- als Gefahr für die Gesellschaft, von der man sich trennen und die man einsperren muss.
Mit der Vereinbarung von New York, der juridischen Grundlage für praktisch alle Länder der Erde, wird das Ziel praktisch auf den Kopf gestellt: von einer grundlegenden Politik der Notabwendung zu einer grundlegenden Politik der Rechte, von einer Verteilung der Güter von oben nach unten auf passive Gliedern der Hilfeleistung hin zum Aufbau einer langen Periode der individuellen und sozialen Möglichkeiten ( die capabilities, die von Amartyra Sen erarbeitet wurden) von unten nach oben.

Das Studium der Zielsetzungen der Anwendungen der Vereinbarung von New York und der Internationalen Menschenrechte ist sehr interessant, wenn man Don Bosco kennt.
Don Bosco konnte ganz sicher nicht von den Menschenrechten der Kinder und Jugendlichen sprechen (es existierte ja nicht einmal eine juristische Kategorie), aber Don Bosco war ein Vorläufer sehr vieler Elemente dieser Sicht auf die Kinder und Jugendlichen, welche heute auf der Grundlage der Menschenrechte existiert.
Don Bosco lehrt uns die Unteilbarkeit der Person, und dass der Ansatz auf der Basis der Menschenrechte die Anwendung des Prinzips der Unteilbarkeit und des Zusammenhaltes ALLER fundamentalen Rechte der Person, der bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen erfordert.
Don Bosco lehrt uns die integrale Erziehung zu einer verantwortungsbewussten Bür­gerschaft, und dass der Ansatz, der auf den Menschenrechten beruht, die Anwendung der allgemein verbreiteten Verantwortlichkeit für die Verbreitung und den Schutz aller Menschenrechte für alle erfordert.
Don Bosco lehrt uns, dass jede einzelne Begegnung auf den Menschenrechten beruht, und er verlangt Fall für Fall die Anwendung des Prinzips des höheren Interesses über das niedrigere.
Don Bosco lehrt uns, dass der Jugendliche im Zentrum steht, als aktives und handeln­des Subjekt, und dass die Begegnung auf der Basis der Menschenrechte die Anwen­dung des Prinzips der aktiven, freien und bedeutenden Teilnahme des Kleineren verlangt.
Don Bosco lehrt uns, „dass es reicht, dass ihr jung seid, dass ich euch sehr liebe“, und dass die Begegnung auf der Basis der Menschenrechte ihre dauernde, übergreifende Anwendung und, positiv gesehen, das Prinzip der Nicht-Diskriminierung verlangt.

Sehr viele Salesianer sind täglich damit beschäftigt, der Kindern und Heranwach­senden Würde und Stimme zu geben, um so den Teufelskreis der Armut, der Verletzung der Menschenrechte, der Unterentwicklung zu durchbrechen. Deshalb reicht es schon, auch ohne die Vereinbarung von New York oder Amartya Sen studiert zu haben, wenn man einfach wie Don Bosco liebt und erzieht.

Aber die erzieherische und soziale Herausforderung, die der Generalobere heute mit dem Jahresleitgedanken für 2008 stellt, ist noch umfassender und richtet sich an alle salesianischen Werke: Schulen, Oratorien, Pfarreien und nicht nur an die Werke, die sich mit Randgruppen beschäftigen.

Die Herausforderung, die der Generalobere vorstellt

Mit dem Jahresleitgedanken für 2008 stellt der Generalobere der Salesianischen Familie eine leidenschaftliche Herausforderung vor und geht dabei vom Schrei der massenhaften schwer­wiegenden Verletzungen der Menschenrechte aus, besonders der der Jugendlichen: „Die Menschenrechte, besonders die der Kleineren, zu fördern, ist ein salesianischer Weg zur Förderung einer Kultur des Lebens und der Veränderung der bestehenden Strukturen.“

Es ist dies eine Herausforderung an das pädagogische, und erzieherische salesianische Charis­ma selbst. Die Salesianer, die in 150 Ländern präsent sind, erziehen jedes Jahr Millionen von Kindern und haben eine einzigartige weltweite Prägnanz haben auf Weltebene in der Förderung der Menschenrechte, in der Erziehung zu einer aktiven und verantwortlichen Weltbürgerschaft, beim Aufbau einer „gerechteren, gleicheren und heileren Welt“ etwas mitzureden.

Zu häufig besteht heute die Erziehung in einer Erziehung für den Markt, für die Erhaltung der bestehenden Verhältnisse, welche im Zeitalter der Globalisierung die Privatisierung des Reichtum in den Händen weniger, bei wenigen Personen, bei einigen Gruppen, in wenigen Ländern, fortführt und gleichzeitig die Armut vergesellschaftet.
„Das Drama der modernen Humanität – so lehrt uns der Generalobere – ist der Bruch zwischen der Erziehung und der Gesellschaft, das Gefälle zwischen der Schule und der Bürgerschaft.“ Die salesianische Erziehung muss dagegen eine „Erziehung zu Werten, eine Förderung der kreativen und verantwortlichen Bürgerschaft sein.“
Der Generalobere spricht zu uns von einer vermenschlichenden Erziehung und von einer Pastoral der Verpflichtung, indem er betont, dass das Ziel einer salesianischen Gegenkultur, durch eine Kultur der Gerechtigkeit, der Solidarität, der Änderung von Strukturen, welche aus der bevorzugten Option für die Ärmeren entsteht, alle salesianischen Werke durchdringen muss und nicht nur der Werke, die sich mit Randgruppen beschäftigen..

Was bedeutet heute für die Salesianer, ehrenhafte Bürger zu erziehen?
Was bedeutet heute zu einer aktiven, verantwortlichen Weltbürgerschaft zu erziehen, welcher das Schicksal und die Humanität einer Gesellschaft am Herzen liegt, die schon globalisiert ist?
Und in dieser Perspektive hat die Erziehung ZU und DURCH die Menschenrechte als einer permanenten Erziehung, die fähig ist, den Jugendlichen und dann auch den Erwachsenen zur persönlichen und sozialen Verpflichtung, zur allgemeinen unterschiedlichen Verantwortung für die menschliche Entwicklung zu führen, für die Salesianer eine unwiderrufliche Bedeutung.

Die Notwendigkeit eine präventiven Annäherung an die Menschenrechte

Die Frage der Erziehung zu den Menschenrechten ist eher eine neue Frage.

Lange Zeit war das Ziel der Bewegung für die Menschenrechte sehr oft ausschließlich ein „strafendes“ Ziel: die Verletzungen anprangern, nachdem sie schon geschehen waren.
Heute ist die Anprangerung der Verletzungen der Menschenrechte sicher eine fundamentale Waffe, die den nichtregierungsamtlichen Organisationen zur Verfügung steht, den Vereini­gungen, den Einzelnen, umso mehr heute das Zeitalter der Information über die neuen Technologien (blog, chat, inline forum) aber auch der Computer und der Zugang zum Internet es zulässt, an internationalen Kampagnen, Bewegungen, Appellen zugunsten der Menschen­rechte teilzunehmen.

Eine Anprangerung kann manchmal helfen, das Leben der Opfer zu retten. Die Anprangerung kann darüber hinaus nützlich sein, neue Personen zu sensibilisieren, normale Mitmenschen, welche sich sonst nicht für Themen der Menschenrechte interessieren würden. Ich denke hier an die großen Kampagnen gegen den Missbrauch von Kindersoldaten, gegen die Todesstrafe, bei denen die öffentliche Meinung fundamental war.
Die Anprangerung ist ein vitales Instrument nicht nur im Nachhinein um die schon verletzten Menschenrechte zu schützen, um so Gerechtigkeit zu erlangen, sondern auch um im Voraus die Menschenrechte zu fördern, um zu sensibilisieren und so den Verletzungen zuvor zu kommen.
Aber das Problem, dass man nur die Verletzungen der Menschenrechte anprangern kann, was bis in die neuere Zeit hinein einen so großen Anteil an den Aktionen für die Menscherechte hatte, kann nun mehr zurücktreten. Jetzt ist es in der Tat notwendig, eine Kultur der Men­schenrechte zu verbreiten, zu den Menschenrechten zu erziehen, mehr zu überzeugen als zu verhindern; zuvorzukommen anstatt zu kurieren.
Bisher sind lächerliche Mittel für die Prävention, für die Erziehung zu den Menschenrechten innerhalb und außerhalb der Schule eingesetzt worden.
Man denke daran, dass die Menschenrecht und deren Systeme der Förderung und Bewahrung in Italien keine verpflichtende Materie des Unterrichts sind, nicht einmal an den juristischen Fakultäten. Es ist klar, dass der einzelne Professor, wenn er besonders sensibel für dieses Thema ist, dieses in die Lehre über das Verfassungsrecht, des internationalen Rechts, der Rechtsphilosophie oder der Rechtsgeschichte einfügen kann; aber sicher scheint eine solche einzelne Lehre nicht ausreichend zu sein.

Die Kenntnis ist, wie bekannt, die wirksamste Form der Kontrolle, soweit sie sowohl die internationalen, nationalen juristischen Möglichkeiten anzuwenden weiß, die zur Verfügung stehen – Anzeige beim Hohen Kommissar in Genf, Vorlage des Falles beim Komitee für die Ausschaltung der Diskriminierung der Frau, Erstellung eines alternativen Berichtes usw. – als auch wenn sie das Handeln der öffentlichen Gewalt und die Angemessenheit der Politik, die sie vorbereitet für die Verwirklichen der Menschenrechte, kontrolliert.
Aber auch die Nicht-Regierungsorganisationen haben erst kürzlich angeregt, Mittel für die Erziehung zu den Menschenrechten einzusetzen.
Im nächsten Jahr feiern wir den 60. Jahrestag der Approbation seitens der Generalversamm­lung der Vereinten Nationen der Erklärung der universalen Menschenrechte und es muss noch eine Lücke geschlossen werden, sonst könnten die feierlichen Proklamationen nur abstrakte Ideale bleiben und im Endergebnis wenig mehr als bloßes Papier.

In dieser erzieherischen Zielsetzung kann das salesianische Charisma wirklich einen funda­mentalen Beitrag für eine Verbreitung der Kultur des Lebens und der Freiheit, des Einsatzes einer verantwortungsvollen Bürgerschaft und der Prävention leisten.

Die Erziehung zu den Menschenrechten im Hinblick auf eine aktive und verantwortungsvollen Weltbürgerschaft

Die internationale Anerkennung des Rechts und der Pflicht zur Erziehung auf die Menschenrechte hin

Das Internationale Menschenrecht tat sich leicht mit der Anerkennung der Erziehung als eines Menschenrechtes und als eines vorrangigen Mittels der menschlichen Entwicklung und eines vorrangigen und unwiderruflichen Instrumentes der Prävention.
Die Vorschrift des Artikels 26 (2) der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte betont: „Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens unterstützen.“
Aber lange wurde die Erziehung als eine Frage des Zugangs, eine Frage der Quantität der Belehrung angesehen, nicht als eine Frage der Menschenrechte in sich selbst.

Aber mit der Vereinbarung von New York von 1989 und dann mit der Weltkonferenz in Wien von 1993 erhielt das Recht und die Pflicht zur Erziehung auf die Menschenrechte hin eine feste und wirksame Definition auch bei ihren programmatischen und zur Verantwortung führenden Festlegungen. Artikel 29 der Konvention von New York hat den Titel: „Ziel der Erziehung“ und sagt: „ Die Staaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf ausgerichtet sein muss:
a) Die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem er lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern zu erziehen;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.“

Dieser Artikel, der 192 Staaten zumindest juristisch verpflichtet, fügt dem Recht auf Erziehung (ausgeführt im Artikel 28) eine qualitative Dimension hinzu, nämlich die Erziehung zu Werten und damit auch zu den Menschenrechten.
Das Recht auf Erziehung ist nicht, worauf man es allzu lange beschränkt hat, eine Frage des Zugangs zur Wissensvermittlung (Art. 28), sondern auch zu den Inhalten.
Die Erziehung zielt über die formale Wissensvermittlung auf die weite Skala der Lebenserfahrungen und Lernprozesse hinaus, die dem jungen Menschen individuell und gemeinschaftlich erlauben, die eigene Persönlichkeit, die eigene Fähigkeiten zu entwickeln und ein würdiges, erfülltes und befriedigendes Leben mitten in der Gesellschaft zu führen.
In dieser neuen Zielsetzung in Bezug auf die Pflicht der Realisierung des Rechtes auf Erziehung sind viele und verschiedene Akteure in allen Bereichen der Erziehung einbezogen.
Während der Konferenz in Wien erkannte dann die internationale Gemeinschaft die grundsätzliche Bedeutung der Erziehung zu den Menschenrechten an, um eine allgemeine Kultur der Menschenrechte zu fördern, besonders aber um den Verletzungen zuvor zu kommen.
Bei der Verkündigung des Dezenniums der Vereinten Nationen für die Menschenrechte im Dezember 1994 (1995 – 20004) definierte die Generalversammlung die Erziehung zu den Menschenrechten „als einen permanenten Prozess, durch den die Bevölkerung auf jedem Niveau der Entwicklung und in allen Schichten der Gesellschaft den Respekt vor den und die Würde der anderen lernt, ohne die Art und Weise und die Methoden für einen solchen Respekt in allen Gemeinschaften festzulegen“.

Im Dezember 2005 haben die Vereinten Nationen das Weltprogramm für die Erziehung zu den Menschenrechten aufgestellt, bei dem der Aktionsplan für die erste Phase (2005- 2008), die Integration der Menschenrechte in die Lehrpläne der Primar- und Sekundarschulen vorgesehen ist.

Welche Erziehung zu den Menschenrechten

Wenn eine Erziehung nicht über die Beschreibung der Ungerechtigkeit in der Welt hinaus­gehen würde, wäre sie selbst unvermeidbar ein Komplize dieser Ungerechtigkeit. Die Erziehung zu den Menschenrechten kann sich nicht auf die Kenntnis der Menschenrechte beschränken, sondern muss eine Erziehung nicht nur ZU sondern auch DURCH die Menschenrechte sein; sie muss zur Verpflichtung, zur Solidarität, zu Tätigkeit hinführen.

Die Erziehung zur Förderung der Menschenrechte hat als Ziel, zur Schaffung einer allge­meinen und grundlegenden Kultur der Menschenrechte beizutragen, welche fähig ist sich auseinanderzusetzen, zu überzeugen und, in letzter Instanz, mehr die Verletzungen der Rechte selbst zu verhindern als sie zu bestrafen und zu unterdrücken.
Die Erziehung zu den Menschenrechten bedeutet in einer Sicht, die sich entwickelt und die nicht statisch ist, - das kann sie auch nicht sein -, nicht unveränderlichen sein, sondern sie muss ein Dialog, eine Gegenüberstellung sein, welche von der allgemeinen und abstrakten Theorie zu einer aktuellen und auf die lokale Realität zugeschnittenen Wirklichkeit wird.

In dieser Sicht muss die Erziehung zu den Menschenrechten notwendigerweise eine viel­ge­staltige Erziehung sein und eine solche, die sich durch eine integrale und dauernde Erziehung zur aktiven und verantwortungsbewussten Staatsbürgerschaft charakterisiert, welche dazu fähig ist, Beschreibung und Vorschriften zu vereinen, vom Wissen zum Sein zu kommen, und Wissen und Bildung der Persönlichkeit zu vereinigen.
Das Ergebnis des Wissens um den Frieden, die Menschenrechte und eine vielfältig Bürger­schaft ist mit einem Baum zu vergleichen, bei dem der Stamm das juridische Statut der Persönlichkeit ist, die ursprüngliche persönliche Identität der Staatsbürgerschaft, die Wurzeln die fundamentalen Menschenrechte sind, während die abgeleitete Identität der Staatsbürger­schaft die Zweige sind (italienisch, europäisch, des Geschlechtes, der Rolle usw.)
In dieser Hinsicht ist die Erziehung zu den Menschenrechten eine Erziehung zum Handeln, zur Bewegung, zur Ergreifen von Positionen, zum Auf – sich - Nehmen von Mühe, zur kritischen Analyse, zum Nachdenken, zur Information, zur Relativierung von Informationen aus den Zeitungen, den Medien, zu einer Erziehung, die dauerhaft und alltäglich sein muss.

Auf dieser Grundlage muss die Erziehung zu den und durch die Menschenrechte wenigstens drei Dimensionen einschließen:
Eine Dimension des Wissens (kennen lernen, kritisch bedenken, begrifflich erfassen, beurteilen)
Eine affektive Dimension (erproben, ausprobieren, Empathie)
Eine willensstarke aktive Verhaltensdimension (Treffen von Auswahl und Umsetzen, Einsatz von klarem Verhalten).

Weshalb Erziehung zu den und durch die Menschenrechte und nicht nur Unterricht

Wenn wir durch den Unterricht eine didaktische Tätigkeit traditionaler Art anstreben, in welcher einer allein, der Lehrer, etwas zu lehren hat, und alle anderen (Studenten, Schüler) nur zuzuhören und zu lernen haben, bringt man die Menschenrechte nicht bei; zu den Menschenrechten erzieht man. Menschenrechte unterrichtet man nicht von oben nach unten wie man sie auch nicht auferlegt.
Zu den Menschenrechten führt man (educare: e-ducere: herausführen). Menschenrechte übermittelt man, erfährt man; denn in diesen Worten ist ein Raum für eine wechselseitige Auseinandersetzung, für einen Dialog und eine persönliche Erarbeitung.

Die Menschenrechte sind noch immer eine Angelegenheit derer, die sich damit beschäftigen müssen und die gelegentlich in ehrenhaften (unehrenhaften) Tagesnachrichten gipfeln und dann in kurzer Zeit spurlos verschwinden und in die verschlossenen Stuben der Juristen und Rechtsphilosophen zurückkehren.
Die Erziehung zu den Menschenrechten muss aus dem eingeschränkten Bereich der Kompe­tenz von Juristen und Advokaten ohne ein interdisziplinäres Streben herauskommen und Schatz aller werden, welche bereit sind, einen interkulturellen Dialog zu eröffnen und zu erhalten, und aus den Menschenrechten ein tragfähiges Fundament zu erarbeiten.
Die Menschenrechtre müssen der Schatz aller werden; eine Gelegenheit zum Dialog und zur Auseinandersetzung für jede Persönlichkeit, ob gebildet oder nicht.
Alle können die Menschenrechte unterrichten und alle können sie erlernen. Die Erziehung zu den Menschenrechten ist eine Erziehung auf allen Ebenen und in allen sozialen Kontexten. Alle: Kleinkinder, Kinder, Heranwachsende, Erwachsene, können zu den ethischen Werten der Rechte und zu ihren praktischen Auswirkungen im sozialen Leben erzogen werden.
Jeder, auch ein Kind (man denke an die gegebenen Möglichkeiten durch die sogenannte peer to peer education, die Erziehung innerhalb der Gruppe von gleichaltrigen) kann auf seine Art und Weise Erzieher zu den Menschenrechten und ihr Promotor werden.

Die Erziehung zu den Menschenrechte wurde in der Vergangenheit (und wird oft auch noch heute) als eine bürgerliche Erziehung in der Schule verstanden.
Eine solche Sich ist extrem beschränkt und schränkt auch aus vier Gründen ein:
a) als eine oft nur auf sich selbst bezogene Respektierung des eigenen Kontextes,
b) als eine Einschränkung auf eine nur kognitiv und theoretisch-normative Unterwei­sung einer Materie, welche nur juristisch und philosophisch angesehen wird, alseine Unterweisung über Menschenrechte, die auf Normen und Inhalte dieser Normen beruht,
c) als eine Anwendung auf Erwachsene, die eher als die Kinder und Heranwachsende zu erreichen sind,
d) als nur auf den schulischen Bereich begrenzt.

Heute haben viele Untersuchungen die Grenzen einer solchen traditionellen Annäherung (bürgerliches Lernen) festgestellt, welche ausschließlich auf die Kenntnis der politischen Institutionen und auf deren Geschichte beruht, und sie kämpfen für eine umfassendere Annäherung, für gesellschaftlich bürgerliches Lernen, welches zur praktischen Erfahrung anregt, zur Übernahme von Verantwortung und Teilnahme, eine Annäherung, die viele Elemente hat, welche dem salesianischen Erziehungsstil gleichen.

Der interdisziplinäre und integrale Charakter der Erziehung durch die Menschenrechte

Die Menschenrechte haben aber in der Tat nicht nur einen juristischen und philosophischen Inhalt, sie haben einen interdisziplinären Inhalt. In der Schule können sie in zahlreichen Fächern erklärt und diskutiert werden: Geschichte, Geographie, Fremdsprachen, Literatur, Biologie, Physik, Musik, Ökonomie. Die Erziehung zu den Menschenrechten auf dem schulischen Niveau verdeckt deshalb nicht die Vielfalt der möglichen Wege für die Verbrei­tung einer Kultur der Menschenrechte, selbst wenn sie fundamental erfolgt; und sie kann diese nicht verdecken.
Nicht - regierungsamtliche - Organisationen, Vereinigungen, Oratorien, Sozialzentren, Zentren für die Versammlung von Jugendlichen, Tagestreffs können eine Schlüsselrolle in der
Erziehung zu den Menschenrechten und zur verantwortungsvollen Staatsbürgerschaft einnehmen.
Für die Schule bleibt nun das Problem, eine Einfügung der Erziehung zu den Menschenrech­ten im Lehrplan zu finden. Die Lehrprogramme sind schon mit Inhalten und Bereichen neuen Wissens überfrachtet und neue, bisher ausgeschlossene, stehen auf einer Erwartungsliste.
Die Menschenrechte müssten ein integrierender Teil der Ausbildung und der Fortbildung der Lehrer sein, damit die Lehrer selbst zur Annäherung und Vermittlung dieser vieldisziplinären Haltung als eines übergreifendes Leitmotivs (mainstreaming) in den verschiedenen Materien fähig sind.
Aber das muss erst noch geschehen und die Menschenrechte bleiben weiterhin eine Materie für Spezialisten und nicht eine übergreifende Materie, auch auf dem Gebiet der Universitäten.

Die beste Lösung wäre eine wirklich integrale Erziehung zu den Menschenrechten: eine Erziehung, die formale, nicht formale und informelle Elemente nebeneinanderstellt, eine integrale Erziehung, die schulische und außerschulische Umfelder mit einbezieht.

Eine integrale Erziehung zu den Menschenrechten überwindet die rein juristische und kognitive Dimension, um so den Übergang vom Wissen zur Verinnerlichung, zur Verpflichtung und zur Übernahme von Verantwortung zu schaffen.
In der Tat kann man sagen, dass die Erziehung zur Bürgerschaft, zur Demokratie, zum Frieden mithilfe der Menschenrechte alle Umfelder der Erziehung mit einbezieht und sich in drei aufeinanderfolgenden Phasen artikuliert:
Die erste ist das Wissen um die eigenen Rechte, die eigenen Pflichten und um die Werte, die ihnen zugrunde liegen.
Die zweite ist die persönliche Überlegung, die Verinnerlichung dieser Werte und Rechte.
Die dritte ist der Übergang zur Anwendung derselben und das Lernen, die eigenen Rechte und die der anderen zu verteidigen

Dauernde Erziehung durch eine verbreitete Kultur der Menschenrechte

Die Menschenrechte, so haben wir schon betont, lehrt man nicht und erlegt sie nicht auf , sondern zu den Menschenrechten erzieht man durch den Dialog und die wechselseitige Auseinandersetzung.
Die Menschenrechte sind kein feststehender und unveränderlicher Katalog von Rechten, die in Normen aufgelistet sind, sondern, wie Antonio Papisca sagt, ein politisches Projekt: „der harte Kern eines tieferen Wissens um die Disziplin übergreifender Berufung. Das Wissen darum, dass ausgehend von dem absoluten Wert der Würde des Menschen, dahin führt, die einzelnen Wissensteile wieder zusammenzusetzen und die unterschiedlichen Kulturen zu harmonisieren, bei allem Respekt vor ihrer eigenen Originalität. Ein Wissen, das Frieden schafft; ein Wissen, das Frieden ist, von Nutzen besonders in dieser schweren Phase der Weltgeschichte, um die Konflikte, welche die Prozesse der Multikulturation begleiten, in einem interkulturellen Dialog zu überwinden“.

Die Erziehung durch die Menschenrechte ist also eine Erziehung zu den Werten, welche den Rechten zugrunde liegen, und zu den Rechten, welche damit beabsichtigt sind als wirkkräftige Übermittler der Prinzipien der allgemeinen menschlichen Ethik innerhalb der Politik.

Hier erzieht man zur eigenen Verpflichtung für die Angelegenheiten und die Fragen, die sich Tag für Tag im täglichen Leben auf lokaler und auf internationaler Ebene ergeben.
Von der andauernden Erziehung zu einer Kultur der Menschenrechte zu reden bedeutet also von den Rechten zur Ethik, zu den Werten, zu den Normen, zu den Haltungen, zu den Ausrichtungen über zu gehen, welche die Haltungen der Personen inspirieren, sowohl im Einzelfall wie auch in der Allgemeinheit, und welche die traditionelle Konzeption der Erziehung zu den Rechten als eine kognitive und theoretische Erziehung, die nur durch Normen bestimmt ist, beiseite lassen.

Es ist also wichtig, den systematischen Aspekt zu unterstreichen, der mit dem Kulturkonzept verbunden ist. Es handelt sich nicht um sporadische Erwähnungen, sondern um zusammen­hängende und voneinander abhängige ethische Prinzipien, die angemessene Erkenntnisse, Fähigkeiten, Haltungen hervorbringen müssen; nicht sterile Beteuerungen sondern Handlungen.
Also ist die Aufmerksamkeit für die Kultur der Menschenrechte nicht eine statische, festgelegte Realität, sondern ein Prinzip des Werdens, welcher immer Achtung dafür hervorruft, wofür die Inhalte der Menschenrechte als „Brechstange“ und gleichzeitig als „Ziel“ fungieren.
Heute bedeutet Erziehen auch, eine Person zu lehren, sich selbst zu erziehen, ohne in einem ständig fließenden kulturellen Umfeld und einer Gesellschaft in ständiger Entwicklung stehen zu bleiben. Daraus entspringt das, was man als lebenslängliche Erziehung bezeichnet.

In dieser Sicht ist es wesentlich, auch die problematischen Elemente, die Schattenseiten, die kritischen Punkte zu beleuchten: Die Menschenrechte sind nicht die Wahrheit, auch nicht ein Allheilmittel. Sicher macht man heute ein großes Gerede um die Menschenechte: die Schlagworte werden von einigen Staaten benutzt, um die militärischen Interventionen oder den „ethischen“ Krieg gegen den Terrorismus zu legitimieren; von den Bürgern der wohlhabenden Länder, um den Schutz ihrer eigenen Konsumrechte zu verteidigen; von den Ländern der Europäischen Gemeinschaft gegen die armen Länder, die sie verletzen; von den Herrschern der autokratischen Regierungen, um die Meinung aufrecht zu erhalten, dass die Menschenrechte die neue Rechtfertigung des Kolonialismus des Okzidents sind, und die Forderung sich nicht in die sogenannten internen Angelegenheit zu mischen; für die bürgerliche Gesellschaft für den Kampf gegen die Rechte derer, die keine Stimme haben.
Also der Gebrauch und Missbrauch des Schlagwortes „Menschenrechte“, welche aus der eingeschränkten Diskussion der Juristen und Philosophen hervorgegangen ist, um das Interesse an einer öffentlichen weiteren Meinung zu erregen; aber in Bezug auf sie herrscht auch im Augenblick eine gewisse Konfusion.

Die Menschenrechte sind nicht eine Liste, ein Dekalog vorgegebener oder vorbestimmter statischer Rechte.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte selbst, in der Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 approbiert, ist, trotz seiner revolutionären Bedeutung in der Anerkennung der menschlichen Person als eines internationalen Rechtssubjekts, eine Beschreibung der Rechte in diesem historischen Zeitpunkt, wobei wir nicht unterschlagen, dass 1948 in der USA ein Regime der Rassentrennung herrschte, das noch fast 20 Jahre dauern sollte; dass in vielen Ländern, auch in Europa, die Frauen kein Wahlrecht hatten dass viele Völker noch unter Kolonialherrschaft standen.

Welche Vision von den Menschenrechten: zwei unaufgebbare Ziele

Unteilbarkeit und innere Abhängigkeit aller Menschenrechte: der bürgerlichen, der kulturellen, der wirtschaftlichen, der politischen und sozialen

Die Rechte gehören zu einer menschlichen Person, die sie von Geburt an besitzt, so als ob sie in seine DNA eingeschrieben wären: der Staat gewährt sie nicht, er erweitert sie nicht, aber er grenzt ihre Kenntnis ein.
Die bürgerlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte sind gleicher­maßen alle notwendig für die Würde und Freiheit eines jeden menschlichen Wesens.
50 Jahre hindurch haben es die sozialistischen Staaten für notwendig erachtet, die bürger­lichen und politischen Rechte aufzuheben, um so die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu fördern. Während einige Länder des Westens das Gegenteil behauptet haben, nämlich dass es notwendig wäre, die wirtschaftlichen und sozialen Rechte zu unterdrücken, um die bürger­lichen und sozialen Rechte zu garantieren.
Heut ist es nicht mehr möglich, die alte Zweiteilung des Kalten Krieges zu rechtfertigen und auch nicht mehr, die bürgerlichen und politischen Rechte zu verletzten, um die wirtschaft­lichen und sozialen Rechte zu fördern, und umgekehrt; denn die einen können effektiv nur dann genossen werden, wenn man sich zugleich auch für die anderen einsetzt.
Die Menschenrechte sind in der Tat unteilbar, weil in ihrem Zentrum die menschliche Person steht, mit ihrem unverletzlichen Recht zu einem würdigen Leben in jeder Hinsicht: bürgerlich, kulturell, wirtschaftliche, politisch und sozial.
Darüber hinaus hängen die Menschenrechte voneinander ab, da die bürgerlichen und poli­tischen Rechte ohne die wirtschaftlichen und sozialen Rechte leer sind und umgekehrt.
In der Verwirklichung der bürgerlichen und politischen Rechte und der wirtschaftlichen und sozialen Rechte gibt es kein Verhältnis der Unterordnung, sondern nur eine Beziehung einer lebendigen Gegenseitigkeit. Gegenseitig lösen sie einen positiven Kreis aus, wenn sie gefördert werden, und einen Teufelskreis, wenn sie annulliert werden.
Jedoch sind die die Unteilbarkeit und gegenseitige Abhängigkeit aller Menschenrechte noch reine Parolen, extrem entfernt von der Realität der Taten, abstrakte Konzepte im Hinblick auf die Aktualität der Menschenrechte.
Alles in Allem bezeichnen heute die Menschenrechte für das festgelegtes Recht (ius positum) nur die bürgerlichen und politischen Rechte.
Auf Weltebene, auch bei den Vereinten Nationen, verschärft sich immer mehr eine verstümmelte Ansicht, mit einem Bild ausgedrückt, Menschenrechte, die auf beiden Seiten einen Knochenbruch haben, sowohl in der Unteilbarkeit als auch der Integralität der Person. Das geschieht auf der Seite der Länder, die sich einer guten Lage in der wirtschaftlichen Entwicklung erfreuen und die diesen Status Quo erhalten wollen, und der armen Länder, welche mit Macht das Recht auf Einwicklung und auf einige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einfordern.
Eine öffentliche Meinung (oder von anderer Seite gesehen, eine Wählerschaft), welche sich in Europa und in Nordamerika als sehr sensibel für die Menschenrechte erklärt, ist dies in Wirklichkeit nur für einige politische und bürgerlichen Rechte.
In der Tat ist es bequem mit dem Finger auf die Länder zu zeigen, in denen die Frauen nicht die erlittene sexuelle Gewalt anzeigen können, aber so zu tun als ob der Umweltschaden uns nicht betrifft, oder dass das dramatische Elend des größeren Teiles der Weltbevölkerung nicht existiert und nicht von unseren Produktionsmethoden und unserem Lebensstil abhängt.
Auch ist es bequem, sich als Verfechter der Menschenrechte zu proklamieren und nicht auf die Immigranten und Asylsuchenden oder auf die Mitwirkung für die Entwicklung zu achten.

Allgemeine unterschiedliche Verantwortlichkeit

Der Gebrauch der Rede von den Menschenrechten bietet bemerkenswerte Vorteile, aber kann auch die Gelegenheit zur leichten Instrumentalisierung bieten.
Die Vorteile, welche der Gebrauch der Rede von den Menschenrechten als eines Mittels zur sozialen Veränderung bringt, weil jede Person in jedem Winkel der Erde sich eines freien und würdigen Lebens erfreuen soll, sind vielfältig.
Im neuen globalisierten Kontext werden die Menschenrechte ein Mittel, das in der Lage ist, die engen nationalen Grenzen zu überwinden um allgemeine Ziele zu setzen, Allianzen und Strategien zu entwickeln und menschliche und soziale Ressourcen zu schaffen.

Aber, wie schon gesagt, wird die Rede von den Menschenrechten risikoreich oder sozusagen lügenhaft und abwegig, wenn sie nicht in Aufgaben und Verantwortlichkeit integriert ist.

Wenn jemand im Hinblick auf seine eigenen Rechte bereit ist, eine sehr lange Liste aufzu­stellen und Rechte, oder noch schlimmer, Menschenrechte einzufordern, und Interesse zu wecken, während er in Bezug auf die Rechte der anderen nicht in der Lage ist, sie anzuerkennen und noch weniger die Verantwortlichkeit und die Pflichten, die mit den mehr grundlegenden lebenswichtigen Rechten verbunden sind, dann ist es besser, nicht von Menschenrechten zu sprechen.

Der Blick auf die Menschenrechte ist in Wirklichkeit aus seiner Natur heraus umfassend: alle Menschenrechte für alle.
Die Rechte der Frauen, der Minderheiten, der Personen mit Behinderung sind keine „besonderen“ Rechte.
Jede menschliche Person hat das Recht, alle fundamentalen Rechte zu genießen und der Staat, die Gemeinschaft, die anderen Individuen haben die Pflicht, zusammenzuarbeiten, um dem Einzelnen, unter Berücksichtigung seiner Eigenheit und seiner Unterschiedlichkeit, den möglichst guten Genuss zu garantieren.

Es ist unumgänglich und zwingend, die Exklusivität der staatlichen Verantwortung zu überwinden und die Verantwortung auf alle Handelnden zu übertragen:, wirtschaftliche wie soziale Institutionen, die im Stande sind, auf die effektive Verwirklichung der Menschen­rechte Einfluss zu haben.
Im neuen globalisierten Kontext ist die staatliche Verantwortung zu unaufgebbar aber nicht mehr ausreichend.
Die Ausschließlichkeit der Perspektive des Individuums Staat, überliefert durch die Aufklärung in Europa und Nordamerika im 18. und 19. Jahrhundert, die auch heute noch charakteristisch für die Mechanismen der Verbreitung und den Schutz der Menschenrechte ist, reicht nicht mehr aus.
Heute ist ein Verantwortungssystem für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte notwendig, das viel differenzierter ist und außer den Staaten auch die internationalen Finanzinstitutionen einbezieht (Welthandelsorganisation, Weltbank, Weltwährungsfond), die Unternehmen, die Nicht-Regierungs-Organisationen, die Medien, die Schulen, die Gemein­schaften, die Familien, die einzelnen Individuen: alle Akteure, die in der Lage sind, einen ungeheuren Einfluss auf den wirksamen Genuss der Menschenrechte auszuüben.

Die Jugendlichen als Missionare für die Jugendlichen

Wie schon gesagt ist die Rede von den Menschenrechten eine volkstümliche Rede, welche vereinigt, welche zu den Regierungen, den Politikern, den Medien kommen will.

Aber wie kann sie zu den Jugendlichen kommen? Wie in ihre Herzen? Wie kann man sie bewegen zum Respekt vor ihnen, zur Verinnerlichung, zum Einsatz für die Menschenrechte?
Das ist eine Herausforderung, welche uns als Salesianer besonders betrifft.
Die Herausforderung besteht darin, die Jugendlichen zur Übernahme der persönlichen und gemeinschaftlichen Verantwortung für die menschliche Entwicklung zu machen, sie zu aktiven Subjekten einer verantwortlichen Weltbürgerschaft zu formen.

Die Salesianer haben, wie vielleicht wenig andere Erziehungsinstitutionen, die dafür geeigneten pädagogischen Mittel, um das Gefühl und die Herzen der Jugendlichen zu erreichen, die Möglichkeit, theoretische Vertiefungen und praktische Erfahrungen zu übertreffen durch den Einsatz ihrer vielfältigen Mittel: Theater, Musik, Sport, Rollenspiele, künstlerische Wettkämpfe, Filmdiskussionen, Beteiligung, Volontariat.

Heute haben die Salesianer auch die neuen Technologien zur Verfügung, die so mitreißend für die Jugendlichen sind, und die Möglichkeit des Angebots eines Forums über Themen der Menschenrechte durch online, blog, chat.

Nur wenn wir bei den Jugendlichen mit einer Erziehung zu den und durch die Menschen­rechte als einer Erziehung zu einer verantwortlichen Bürgerschaft kommen, welche in der Lage ist, das enge Konzept einer standesamtlichen und oder nationalen Bürgerschaft aus den Angeln zu heben, im Namen einer Weltbürgerschaft, werden wir eine gerechtere, eine gleichere, eine heilere Welt haben.

Deshalb kann die Salesianische Familie einen enorm beispielhaften Beitrag leisten.

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